Das Passfoto muss den ganzen Kopf einschließlich der Haare als Vorderansicht zeigen, vorzugsweise sollten die Ohren sichtbar sein.
Der Antragsteller muss direkt in die Kamera schauen (nicht nach unten oder zur Seite).
Das Gesicht muss ca. 50 % des Fotos einnehmen. Unter dem Begriff "Gesicht" ist in diesem Zusammenhang ist der Kopf des Antragstellers von der Kinnspitze bis zu den Haaren zu verstehen einschließlich voller Breitseite mit Haaren.
Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein. Die maßgebende Bedingung ist, dass das Foto den Antragsteller eindeutig darstellt.
Das Foto soll 50 x 50 mm groß, in Farbe oder schwarz-weiß und mit weißem Hintergrund sein (mit dem Kopf des Antragstellers in der Mitte).
Fotos mit unruhigem oder dunklem Hintergrund oder mit Muster sind unzulässig.
Der Kopf von der Kinnspitze bis zu den Haaren sollte ca. 25 - 35 mm gross sein und die Augenhöhe sollte sich ca. 28 - 35 mm -von der unteren Kante des Fotos gemessen- befinden.
Das Foto darf keinen Rand haben.
Kopfbedeckungen sind nur zulässig, wenn die Religion dazu verpflichtet, aber auch dann dürfen Sie keinen Teil des Gesichts unklar erscheinen lassen.
Sonnenbrillen oder andere Dinge, die das Gesichtsfeld beeinträchtigen, sind unzulässig, es sei denn sie werden aus medizinischen Gründen benutzt (z.B. Augenbinde).
Fotos mit folgenden Bestandteilen sind unzulässig:
- traditionelle Gesichtsmaske oder Burko
- Mütze bei militärischem-, Flugzeug- oder anderem Personal
- .Stammestracht, Nationalkostüm oder Kopfbedeckung, die nicht von der Religionszugehörigkeit vorgeschrieben ist.
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