StrategyCity Limited ist eine Business Development Consulting Firma, die sich auf Firmendevelopment insbesondere deutscher Firmen in den USA inklusive der Businessplanerstellung hinsichtlich der Corporate Strategy, der Finanzierungs-strategie und anwendbarer Marketing-strategien und die Implementation dieser zur Steigerung der Umsätze einer jeden Firma spezialisiert hat.

German American Law Center PLC specializes in U.S. immigration law, business law, and probate and family law and collection matters in the United States and Germany. German American Law Center PLC further supports us especially at the U.S. consulate in Frankfurt am Main, in Berlin and Munich in order to cover all U.S. consulate districts in Germany.

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Rufen Sie uns an +49.351.4540.99.11, e-mailen Sie uns und wir werden Sie innerhalb eines Businesstages kontaktieren, so dass Sie wissen, was der nächste Schritt ist. Unsere Kontaktinformationen finden Sie unter Kontakt.

 

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Unsere Honorare

Da die von uns betreuten Rechtsangelegenheiten und Rechtsgebiete hochspezialisiertes Wissen erfordern und ein dem sonst im deutschen Recht üblicher Streitwert aufgrund der Rechtsmaterie und dem Auslandsbezug nur schwer festlegbar ist, bieten wir unseren Mandanten verschiedene Optionen im Rahmen unserer Honorierung an.

Sie können zwischen einem Festpreis oder aber einer Honorierung auf Stundenbasis wählen.

Der Festpreis wird z.B. bei Firmengründungen vorgezogen, da wir das Risiko des erforderlichen Zeitaufwandes übernehmen und Sie von Anfang an wissen, was die Gründung eines Unternehmens in den USA oder in England kosten wird. Aufgrund unseres Angebotes können Sie Ihren Budget und die gewünschten Extras festlegen und es wird keine Überraschungen hinsichtlich der entstandenen Kosten geben.

Eine Honorierung auf Stundenbasis kommt in der Regel bei der Anfertigung oder Überarbeitung von individuellen Verträgen, wie z.B. U.S. amerikanischen Arbeitsverträgen, Employee Handbooks, Non Compete Agreements, Non Disclosure Agreements, etc., der Durchsetzung deutscher Titel in den USA und in Erbrechtsangelegenheiten in Betracht.

In der Regel beginnen wir mit der Arbeit sofort nach Erhalt der unterschriebenen Honorarvereinbarung, der Vollmacht und des Vorschusses

Um die Bearbeitung Ihrer Rechtssache schnell und unkompliziert beginnen zu können, ist zunächst eine Faxkopie der obigen Unterlagen ausreichend. Wir bitten jedoch um die Zusendung der Originale auf dem Postweg im Anschluss an die Übersendung per Fax.

Die Zahlung des Vorschusses kann per Kreditkarte online über PayPal oder per Einzugsermächtigung erfolgen. 

Unsere Kostennote wird in der Regel am Ende des abgelaufenen Monats erstellt und wird unseren Mandanten per Email und im Original auf dem Postweg zugesandt. Nach entsprechender Vereinbarung sind unsere Honorarnoten per Überweisung, per Einzugsermächtigung, per Kreditkarte oder Online per PayPal innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu zahlen.

Wenn Sie unser Unternehmen noch gar nicht kennen und erst im Internet von uns erfahren haben, würden wir uns freuen, von Ihnen zu hören! Lassen Sie uns Ihre Wünsche und Fragen wissen, wir beraten Sie gerne ausführlich. 

Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49.351.4540.99.11 oder +49.351.4172.19.55.1 (Durchwahl & English speaking), per Telefax unter +49.351.4172.19.55.9, per E-Mail oder mit Hilfe des unten aufgeführten Formblattes:

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